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Designrichtlinien

Erstellt am: 12. März 2026 | Zuletzt geändert: 12. März 2026 | Autor: Matthias, Enrico (GitLab)

Ziel des Dokuments: Dieses Dokument übersetzt die abstrakten Kernprinzipien in konkrete, handhabbare Designvorgaben für Architekturen und Entwicklungsprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Sie schaffen eine konsistente Basis für alle Systemdesigns und reduzieren die Gefahr voneinander abweichender, nicht interoperabler Lösungen.

Grundlegende Designvorgabenfeedback

Konsistente Architekturarbeit im Behördenumfeld erfordert die Einhaltung von drei eng miteinander verbundenen Leitpfeilern.

Verwendung bewährter Muster bedeutet, dass Lösungsdesigns grundsätzlich auf etablierten, in der Praxis erprobten Architekturmustern (z.B. Cloud-Native, Microservices) aufbauen. Die Einführung proprietärer oder experimenteller Muster ohne nachgewiesenen Mehrwert und klares Risikomanagement ist zu vermeiden, um die langfristige Wartbarkeit und die Übernahmefähigkeit durch Dritte zu sichern.

Konsistenz über Module hinweg stellt sicher, dass Schnittstellen (APIs), Datenmodelle und Kommunikationsmuster projekt- und teamübergreifend einheitlich definiert und dokumentiert werden. Nur so kann die Interoperabilität zwischen verschiedenen Behördenkomponenten der DVC und des D-Stacks dauerhaft gewährleistet werden. Hierbei ist auf die Kompatibilität mit den EU Digital Building Blocks zu achten.

Dokumentation und Nachvollziehbarkeit ist eine Pflicht, keine Option. Alle signifikanten Architekturentscheidungen sind in Form von Architecture Decision Records (ADRs) festzuhalten. Schnittstellen sind maschinenlesbar (OpenAPI) und menschenlesbar zu dokumentieren. Die Einhaltung der hier definierten Richtlinien sowie der Lizenz- und Contribution-Vorgaben ist für alle im Repository verwalteten Inhalte verbindlich.

arrow_forward Weiterführende Themenfeedback

Wer die Designrichtlinien im regulatorischen Kontext vertiefen möchte, findet ergänzende Anforderungen im Bereich Datenschutz sowie bei den Sicherheits- und Compliance-Standards.